Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): habhaft
Artikel davor:
Haberfeldtreiben
Haberfeldtreiber
Haberfeldtreibung
Haberling
Haberlingtolp
Häbert
Habeschilling
(Habeschoß)
Habestatt?
Habgut
habhaft
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I
habhaft machen, sein, werden in Besitz übergehen, sich befinden und ähnliches, etwas (wieder) bekommen
bdv.:
habhaftig (I)
- gieng in daran nicht ab, es wär gullt, vnpaw oder an dem bericht dez güts, dez selben ... sullen sy habhaft vnd wekoment sein vor aller mänigkleichen auf aller meiner hab1431 Indersdorf I 225 (nr. 586)Faksimile (ca. 316 KB)
- was uns der 35000 guldein uber das wir ingenomen hetten an silber umbezalt ausstünd, des sullen wir alles gewarten und habhafft sein auf dem zoll am Lug1456 Worms,SchwazBergb. 134Faksimile - im Repositorium "Phaidra" der Universität Wien
- hatt mir die bemeldte summa benügig und habhaft gemacht1473 SchwäbWB. III 1004Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß si irn teil an des vaters reich billig wurden besitzen und habhaft1492 HistVolksl.(Lilienc.) II 188
- des abgestorben verlassen hab und gut ... erben und des vor allen anndern habhaft sein und beleiben1500 MünchenStR.(Auer) 196Faksimile (ca. 201 KB)
- das die herrn des iren, so sy beraubt worden sein möchten, auch widerumb eingesetzt, habhafft gemacht vnnd vergnüegt werden1515 BeitrSteirG. 13 (1876) 24
- seyen jme dieselben heuser ... für solch sein dargelihen gelt ... verpfendt also das er desselben darauf gewertig sein vnd habhaft werden magNürnbRef. 1564 XXI 4Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- dat se solchs kindergelts ... scholen geneten und hebhafft werden1567 HolstVierstUrt. 386
- [wenn] diejenigen stände, so mehr dann die andern beschweret werden, desselbigen nicht von dem gemeinen crayse wieder habhafft gemacht würden und erstattung bekommen1568 Moser,KreisAbsch. I 538Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alß lang das eeweib ir haimbsteur irem eewürt nit würklichen zuepringt und ine deßen habhaft macht, ist auch er mit seiner widerleg ir entprochen1599 NÖLREntw. II 17 § 16
- damit sie solches ... vor allen andern glaubingern habhaft werden müegen16. Jh. ZRG.2 Germ. 23 (1902) 279Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- wiewohl er in ernennts koenigreich von seinem vatter mit gewehrter handt wardt eingefuehrt, vnd aber der possession nit habhafft werden koendte1619 Lazius,Wien III 39Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- ihn so lang gefängklich halten, biß er der poen habhafft werde1627 BöhmLO. Q 61Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- sich habhafft und die pflegkinder bezahlt machen1650 NördlingenStat. 237Faksimile (ca. 178 KB)
- daß die nachgehenden daran nit habhaft, sondren verlürstig sind1659 Emmenthal 204Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
begütert, wohlhabend
- dass offt aines vatters kind der ersten ehe reich und habhafft und die andern kind der andern und dritten ehe arm waisen1516 HallStR. 910Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ob einer der burgen von dots wegen abgeen solt, so sollen und wollen wir eyn andern so gutten und habehafften an seyn statt geben1525 Mone,QS. II 36Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- so die personen, welche zusammen zu heiraten entschlossen habhafft, also daß sie einander ein benante zugift oder ehesteuer ... vermachen könten1571 SolmsLR. 43Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- ein jeder kuhrgenosse soll kessen einen haabhafften, verstendigen man1586 Richter,Paderb. I Anh. 162Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- ob sie genugsamb haabhafft, damit die pflegekinder empfangenen schadens ... sich hetten zuerholenFrkLGO. 1618 I 2 § 5
- SchwäbWB. III 1004
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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substantiviert
- den habhaftigsten zu einem trager erwählen1715 SchweizId. II 928Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
III
vgl.
haben (I 4 c)
Artikel danach:
habhaftig
Habhaftwerdung
habhändig
Habicht
Habichtslehen
Habichtlein
häbig
Hablassen
häblich