Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Habstrafe
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Habstrafe
Vermögensstrafe
- daß jedem unterthan ... bey haab-, leib- und lebens-straffe verbothen seyn solle, ohne paß von seiner erb-obrigkeit sich ausser landes zu begeben1699 Grünberg,Bauernbefr. II 11