Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Habstrafe

Habstrafe

Vermögensstrafe
  • daß jedem unterthan ... bey haab-, leib- und lebens-straffe verbothen seyn solle, ohne paß von seiner erb-obrigkeit sich ausser landes zu begeben
    1699 Grünberg,Bauernbefr. II 11