Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haderstein

Haderstein

Schandstein
  • wenn andere stadtgesetze dem zanksüchtigen boshaften weibsstücke die reinigung öffentlicher kloacken, bald die stellung an den kaak, und tragung der hadersteine, haderflaschen u.s.w., auflegen, so verstattet unser gebot einem manne zur aufrechterhaltung seines ansehens, eine proportionirte züchtigung der vettel zu seiner selbststrafe
    1789 Würdtwein,Dipl. II 567
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