Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hächsen
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hächsen
"einem Tier die Kniebug-Flächsen durchstechen, durchschneiden" Schmeller2 I 1047
- begreift aber ainer viech auf seinen grunden, und schaden und derselb will es nit pfenten, sondern schlechts und hächssent es, das es schathaft wuert oder gar verdirbt, derselb soll das schadthaft viech nach erkanntnus bezallen2. Hälfte 16. Jh. OÖsterr./ÖW. XII 797