Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Häcker
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Häckelsleute
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hacken
Hackenklemmer
Hackenrecht
hackenrein
Hackenstreich
Hackenstück
Hackenwurf
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I
Winzer
- die heckher haben vermeint, sie wöllen nit den wein, sondern den zehenden butten voll trauben geben1561 SchwäbWB. III 1012
- das ein ieder baur drei viertel korns und ein hecker 3 phenning geben1575 WürzbZ. I 1 S. 81Faksimile (ca. 154 KB)