Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Häckselschneider

Häckselschneider

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Arbeiter in der Landwirtschaft
  • [daß] die im etat auffgeführte knechte gehalten und das darin auf die pferde ausgesetzte futter gereichet werde, wodurch denn 2 bis 3 tagelöhner und der hexelschneider bespahret werden können
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 194