Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Häftelwein
Häftelwein
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festliches Mahl nach dem gerichtlichen Eheverlöbnis
- ist ime zugelassen in seiner tafern, da er aine hat, zum verschleiß häfftlwein, hochzeiten vnd tänz halten1640 VerhNdBayern 12 (1866) 73
- Schmeller2 I 1065
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- "am St. Lienhartstag erhielten die Hammerleute und ihre Weiber den heftelwein von wegen ihres Feuerherrn Tag und altem Gebrauche nach1569 Peetz,VwStud. 139Faksimile - in Google Books
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