Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Händelpfennig

Händelpfennig

wie Heller; "die ältesten im 13. Jh. zu Hall in Schwaben, seit 1356 auch zu Nürnberg u. Altenburg u. in anderen Städten geschlagene Kreuzer, so benannt wegen der darauf befindlichen Hand, dem Zeichen der Münzgerechtigkeit; die waren fünflötig, 400 = 1 Mark, im 16. Jh. verschwanden sie" Klimpert,Lex. 141