Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hänseln

hänseln

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(Neulinge gelegentlich der Aufnahme in die Gemeinschaft) derb spaßhaft behandeln
  • daß er sich fur einen schefferkönig außgeworffen und die andere schefferknechte seines gefallens nach gehenselt und gestraffet
    1625 Brandenburg/Schmidt,Fiskalat 189
  • der angemaßten ceremonien im sogenannten hänseln, mit unanständiger bekleidung, mit behobeln, behacken, barthscheren, maulschellen geben, gießung eines glaß biers ins angesicht, präsentierung eines degens. ärgerlichen larffen ... sich allerdings enthalten
    1672 Breslau/ZDPhil. 59 (1935) 120
  • mercatores alium modum initiandi habent, quem dicunt hänseln 
    1690 Beier,HdwGesell. 42
  • personen, welche das erste mahl zu gevattern stehen, mit dem sogenannten hänseln ... beschweret
    1738 Bayreuth/CCBrandenbCulmb. I 561
  • sollen allein die in der zunft begriffenen müller und bäcker andere fremden müller und bäcker zu hänseln befugt sein
    1739 Daun/F. Hamm, Hunsrücker Wirtschaftsleben in der Feudalzeit (Trier 1907) 86
  • Deutsche Forschung 27 (1934) Karte 26 und 28
  • SchleswHWB. II 677f.
  • SchleswHWB. V 826 (hinseln)
  • TrübnerWB. III 326
unter Ausschluss der Schreibform(en):