Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Häuslerstelle

Häuslerstelle

  • daß ... eine jede grundherrschaft für jede von anno 1756 an wüste gewordene ... bauerstelle 1000 taler ... für jede gärtner- oder häuslerstelle 300 taler strafe erlegen ... soll
    1764 Preußen/Franz,Bauerntum II 232
unter Ausschluss der Schreibform(en):