Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hafenkapitän

Hafenkapitän

"havencaptein, ein höherer Offizier in befestigten ansehnlichen Seehäfen, dem die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Hafens obliegt; in Kopenhagen und Stockholm wird er Holm-Major genannt" Berghaus I 662

-- ähnlich
  • damit in jeder der bemeldten seestädte ... eine solche seematrikul errichtet und darein jeglicher, der sich dem seedienste widmet ... ordentlich immatrikulirt, und diese matrikul bei jedem hafen-kapitain aufbehalten ... werde
    1764 Kropatschek,KKGes. III 344