Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hafnermeister

Hafnermeister

Töpfermeister
  • daß nicht nur zinngießer, kupferschmiede und klampferer, sondern vorzüglich die hafnermeister alle ihre sowohl getränk, als milch marktsgeschirre, so sie verfertigen, mit ihren meisterzeichen versehen ... sollen
    1795 Kropatschek,KKGes. VI 134