Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haftbrief
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I
Steckbrief, Haftbefehl
- sollen ... ein stand dem andern die hand reichen, den benöthigten hafft-briff mittheilen und dahin trachten, daß der land-zwinger zu hafft bracht ... werde1556 Moser,KreisAbsch. I 84Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- fünff groschen [Gebühr] von einem hafft- und steck-brieff1612 CAug. I 1351Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn einer sich solcher gestalt der hafft entwirket, werden ihm steckbrieffe (andere heissen sie hafft-brieffe) nachgeschickt1693 Döpler,Theatr. I 675Faksimile - in Google Books
- vor einen hafft- und steck-brief wider einen deliquenden oder ausgetretenen schuldner 6 gulden1764 CAug. Forts. I 1 Sp. 510Faksimile - in Google Books
II
zu 1Haft (IV)?
- das ich emalen erkaufft havn vsz M.R. hofstat vnd hoffraytin, als ich ainen haft brieue dar vmbe hab, der das aygenlich vszweyset vnd begriffen haut1436 JbDillingen 12 (1899) 6
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