Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hagbrüchig

hagbrüchig

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ist Vieh, das den Hag durchbricht
  • were sach, das ... fee were, ... das hagbrücher were, so soll jetweder teil dem andern solichs abnemen
    1509 ZürichOffn. I 341
  • wäre es sach, das einer hagbrüchigs oder übergends vich hat und sich das findt, so soll es einer dem andren abnemen
    16. Jh. Niedersimmental 85
unter Ausschluss der Schreibform(en):