Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hagenstolzfall

Hagenstolzfall

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wie Hagenstolzerei 
  • hat sie [die hagestolzerei-gerechtigkeit] ... keine statt bei denjenigen, die sich verheuratet ... haben, ausserhalb eines falls, wann nemblich eheleutt ohne erzielung kind von einander versterben, da das letztlebend ehegemacht ... auch ohne leibserben abstirbt, die verlassenschafft alsdann der herrschaft als ein hagenstoltzfall allein heimfelt, welches gemeiniglich ein tottsfall, wie auch ein hagenstoltzerei in ehesachen genant würd
    17. Jh. ZRG.2 Germ. 22 (1901) 14 Anm.
  • Schmeller2 II 755