Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hahnenbaum
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- diese bäume, welche man in den meisten anspachischen dörfern antrift, werden an der kirchweih geputzt und der gewöhnliche kirchweihplan um selbige aufgeführt. bey der ersten kirchweih wird mehrenteils um den preis eines lammes, bei der nachkirchweih aer um einen hahn getanzt. daher der name hahnenbaum1787 ZDPhil. 6 (1875) 38
- ZDPhil. 9 (1878) 224
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