halb

hälftig (die Hälfte eines Gegenstandes selbst oder sein halber Wert)
    allgemein
      von Nutzen, Erträgen, Einnahmen
        halbes Korn
        halbe zeche Hälfte der Förderung, räumlicher Teil einer Zeche?
        halve veren Anteil am Fährlohn
        halbes Gericht
      von Abgaben und anderen Leistungen
        bei Dienstleistungen
        vom Zunfteintrittsgeld
        Zunftberechtigung
        von Strafgeldern
    "halber Wagen", "halber Pflug", "halbes Oberhemde" zum Heergewäte gehörend
    von Gewicht, Maß und Münze
    von allerhand liegendem Gut
      halbes Lehen
    halbes Recht
    im adverbialen Gebrauch
unvollständig
    Beweis und ähnliches
    mindere Güte
    Vereinzeltes
      halber Galgen Kniegalgen, Galgen mit einem Pfosten
      "halbe Straftaten"
        Fundverheimlichung
        Versuch
in Bezug auf Menschen:
    im allgemeinen
      halber Meister akademische Würde
      halber Bauer Lehenbauer oder Lehner
      halber Mann
      Knabe als halber Mensch
      wer Einwohner-Gemeinderat und nicht zugleich Bürger-Gemeinderat ist, wird scherzweise halber Rat genannt
    bei der Verwandtschaft