Halbdienst
Halbdienst
halbe Dienstleistung
-
ider tidt halff dienst1487/98 CTradWestf. I 175 Faksimile
-
"der Beisitzer hat ... halbdienste zu leisten, z.B. halbsoviel Holz zu machen ... als die verbürgerten Unterthanen"oJ. Knapp,BeitrRWG. 287