Halbgericht

Gericht, dessen Hoheit und Ertrag jemand zur Hälfte gehört
  • soll auch kein hegereuter oder schütze, außgenommen diejenigen, so unter das halb-gerichte, hiervon ... excipiret werden
    1687 CJVenatorio-Forest. III 312 Faksimile
  • wir, der landesfürst und lehnsherr, reichen und verleihen bemeldten rathe solch halbgerichte in unserer stadt Gardelegen
    1688 Gardeleger Nachrichten 1935 nr. 241
  • "das Gogericht an der Pisser oder sogenannte halbgericht wurde ebenfalls im Namen des Herzogs von Braunschweig und des Bischofs von Hildesheim abgehalten"
    17. Jh. Engelke,GfschPeine 9