Halbgericht
Halbgericht
Gericht, dessen Hoheit und Ertrag jemand zur Hälfte gehört
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soll auch kein hegereuter oder schütze, außgenommen diejenigen, so unter das halb-gerichte, hiervon ... excipiret werden1687 CJVenatorio-Forest. III 312 Faksimile
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wir, der landesfürst und lehnsherr, reichen und verleihen bemeldten rathe solch halbgerichte in unserer stadt Gardelegen1688 Gardeleger Nachrichten 1935 nr. 241
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"das Gogericht an der Pisser oder sogenannte halbgericht wurde ebenfalls im Namen des Herzogs von Braunschweig und des Bischofs von Hildesheim abgehalten"17. Jh. Engelke,GfschPeine 9