Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halbhof

Halbhof

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Bauerngut mit halber Dienstleistung
  • ainer von ainem hoff soll drei tag zu acker fahren und zwen halbhoff auch sovil
    1630 NÖsterr./ÖW. VII 250
  • zum andern hat auch die fürstl. herrschaft im lande ihre cammer-höfe, fuͤhrwercke, meyereyen, schäffereyen, halb-höfe und dergleichen
    Seckendorff,Fürstenstaat (1665) 374
  • "so wertete man zu Ende des 17. Jahrhunderts den ganzen Hof eines bäuerlichen Besitztums nach diesem Modus des Hoffußes gleich zwei Huben oder Halbhöfen oder gleich vier Lehen oder acht Bausölden" 
    Peetz,VwStud. 345
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