Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halblamm
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Halbkreuzeramtsmäßel
(halblade)
Halblamm
vgl.
Hälftschaf
- wären in einer schäferey hundert mehr oder weniger tragende schafe mit dem schäfer oder knecht zur helffte, so werden diese ... mit der summa der lämmer, bey der absetzung befindlich, mulipliciret, und mit der summa der tragenden, so auf Walpurgis befindlich, dividiret, was heraus kommt, seynd die halb-lämmer, so hernach in zween theil zwischen der obrigkeit und den der sie gehalten, getheilet werden1685 Neumark/Rabe,PreußG. I 1 S. 135
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