Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halblehner
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Halblehen
Halblehner
der ein Halblehen besitzt
- ander gemain leut, so traidpaw haben, mügen auf ainer stangen sovil als ain phluegrad begreift taubennest zeunen, die anderen halblehner und herberger sollen dieselben nicht öffentlich zu dem ausflug ... halten1528 ZeigerLRb. 240Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- daß die ganzen hoff der herrschaft ... mit vier rossen fahren und die halblehner mit zwaien1530 NÖsterr./ÖW. VII 610Faksimile (ca. 45 KB)
- anno 1726 ist der ... hof cassirt worden ... darauf wurden neustiftlere, neml. 3 halb- und ein viertel-lahner gesetzt1726 Archiv český 24 (1908) 158Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- ob ein ganzlehner, halblehner gleiche robbat zu leisten haben1752 Chorinsky,Mat. V 145
- ein ganzlehner hat mit zweien ... ein halblehner aber mit einem zug ... in die robatt zu fahren1753 Chorinsky,Mat. IV 176
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