Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halbpferdner

Halbpferdner

  • in denen churfürstlich-sächsischen ... landen werden die bauren nach der verschiedenen beschaffenheit ihrer besitzenden grund-stücke und darvon zu leistenden diensten in hüfner oder pferdner, halb-hüfner oder halb-pferdner, hintersassen oder anspänner ... eingetheilet
    1749 Klingner I 7
unter Ausschluss der Schreibform(en):