Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): halbrierhunden

halbrierhunden

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  • zum andern ..., das auch der statrichter in dem halbrierhunden [sic!] testamentsprüchen als burgerrecht, zins, satz, aufsandung, legatar und was denselben anhengig zu handlen und zu richten habe
    1566 Tomaschek,Wien II 2, 189
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