Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halbrubel

Halbrubel

Münze
  • daß diesen [russischen] halbrubeln nur bis auf den 1. mai 1784 der umlauf in gemeinem handel zu 50 kr. das stück erlaubet ... [werden soll]
    1783 HdbchÖstGes. IV 9