Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halbrubel
Artikel davor:
Halbpfründe
Halbpfründner
Halbpfund
halbenpfünder
Halbenpfünder
Halbrebe
halbrecht
halbrierhunden
Halbritter
halbrössig
Halbrubel
Münze
- daß diesen [russischen] halbrubeln nur bis auf den 1. mai 1784 der umlauf in gemeinem handel zu 50 kr. das stück erlaubet ... [werden soll]1783 HdbchÖstGes. IV 9
Artikel danach:
halbrutig
Halbsaater
Halbsäer
Halbsaum
Halbschaft
Halbschar
Halbschatz
Halbscheid
halbscheiden