Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halbsäer
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Halbsäer
vgl.
Halbkörner
- wenn jemand seinen acker, den er einem andern zum hälftesäen überlassen oder verpachtet hat, verkauft, und alsdann der halbsäer ... den abschnitt velangt1749 Pommern/Kamptz,PreußProvR. II 104Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)