Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halbspänner

Halbspänner

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zum Spanndienst mit einem halben Spann (I) verpflichteter Bauer
bdv.: Halbspann
  • daß ein ackermann jährlich dreyßig ruthen und ein halbspänner funffzehen ruthen ... lebendige heckenwerck ... setze und pflantze
    1591 CJVenatorio-Forest. III 126
  • wenn ein vollspännerhof ... zum concurs gerathen sollte, der regierung ... frei gelassen wird ... denn tüchtige hauswirthe als halbspänner einzugeben
    1701 Kamptz,PreußProvR. I 351
  • in denen braunschweig-lüneburgischen landes-ordnungen werden ... vollspänner, halbspänner, leibzüchter, brincksitzer und häußlinge bemercket
    1749 Klingner I 7
  • die bauern, halbspaͤnner, auch kossaͤcker, welche viel gespann versehen ... aufbieten muͤssen
    1753 ÖstVerordn. I 110
  • SchweizId. X 272
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