Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halsberglehen

Halsberglehen

  • das panzerlehen oder halsberglehn (feudum loricae s. halsbergae) ist ein ritterlehn, welches unter der bedingung ertheilet wird, daß der vasall auf befehl seines lehnherrn sowohl in kriegs- als friedenszeiten gepanzert oder in ruͤstung erscheinen muß
    1794 Hagemann,KlJurAufs. I 85