Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): halsfällig

halsfällig

mit Todesstrafe bedroht
  • daß er ... in keiner unehrlichen treu- und- ehr-verlustigen oder hals-fälligen sache berfunden
    1698 Span,Bergsp. 82
unter Ausschluss der Schreibform(en):