Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halsgefängnis

Halsgefängnis

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Strafgefängnis
  • bringt ... eine ein persone in halßgefenknüsse ... umb ein tat, der er ine beschuldigt und hett wider ine kein genügliche beweysung, ... sol der gefangen ... für gericht gefürt werden, seinen behelf mit antwort durch fürsprechen tun
    1464 BayreuthStB.2 77