Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halsgerichtsgezirk

Halsgerichtsgezirk

  • es ist ... ein jeder hals-oder landgerichtsherr schuldig in seinem halsgerichtsgezirk die zeichen des innhabenden hohen gerichts ... zu erheben
    1769 CCTher. 18 § 10
unter Ausschluss der Schreibform(en):