Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halsrichter

Halsrichter

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Richter über Leben und Tod; Mitglied eines Halsgerichtes (II) 
  • sollen sie sich ... was ander sach berurt, von unsern geordneten richtern ... benugen lassen, doch unsern obrigkeiten und halsrichtern sonst in alweg unverprüchig und unvergreiffenlich
    1526 Wutke,SchlesBergb. I 229