Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halssteuer
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Steuer des Leibeigenen an den Halsherrn
- das ouch die landzugling, die an den enden in unsern hochen gerichten sitzent, ... die halßstur geben soͤllent1476 BremgartenStR. 84Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- DWB. IV 2 Sp. 268
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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