Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halsstrafe

Halsstrafe

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • wann sich under den ... pawrßleüten ... unnzüchten ... zuetragen ... das dardurch khain peindliche oder halßstraff verdienet wirdet
    1535 KrainLGO. A iijr
  • was hohe brüche seynd, welcher straffe, hals- hand- und andere leibes-straffe oder auch verweisung betrifft
    1555 CAug. I 49
  • dass die gogreven gemeinlich in allen peinlichen sachen die halßstraffe haben
    1558 WestfLR. 213
  • vor eine verbrochene halsstrafe 45 thlr
    1562 Möser,Phant. 313
  • waß in die bücher ordentlich verschrieben wird, das soll ... unverändert bleiben ... bey ernstlicher halß-straffe 
    1698 Span,Bergsp. 48