Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Halsstrafe
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- wann sich under den ... pawrßleüten ... unnzüchten ... zuetragen ... das dardurch khain peindliche oder halßstraff verdienet wirdet1535 KrainLGO. A iijrVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- was hohe brüche seynd, welcher straffe, hals- hand- und andere leibes-straffe oder auch verweisung betrifft1555 CAug. I 49Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dass die gogreven gemeinlich in allen peinlichen sachen die halßstraffe haben1558 WestfLR. 213Faksimile (ca. 69 KB)
- vor eine verbrochene halsstrafe 45 thlr1562 Möser,Phant. 313
- waß in die bücher ordentlich verschrieben wird, das soll ... unverändert bleiben ... bey ernstlicher halß-straffe1698 Span,Bergsp. 48Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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