Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hammertag
Artikel davor:
Hammerschmied
Hammerschmiedbruderschaft
Hammerschmiedeid
Hammerschmiedemeister
Hammerschmiedszunft
Hammerschreiber
Hammerschuld
Hammersorte
Hammerstätte
Hammerstreich
Hammertag
vgl.
Hammerzeit
- wann einer eines meisters sohn und begehrte diese zunft der maßenbläser und hammer-schmiede für einen raidtmeister zu gewinnen, dann soll derselbe zuförderst 2 hammertage oder 6 blaßhüttentage eigenthümlich haben, und sich hierdurch qualificiren1728 Wagner,CJMet. 796Faksimile - in Google Books
- "die Berechtigung des einzelnen Anteilhabers (einer Siegerländer Hütte und Hammers) war in Tagen und Stunden, den sogenannten hütten- oder hammertagen, beziehungsweise -stunden, ausgedrückt; ein hütten- beziehungsweise hammertag entsprach nicht immer einem Rechnungstag von 24 Stunden, da die Arbeitszeit durch gräfliche Erlasse auf eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahre beschränkt war und auch an diesen Tagen nicht ständig 24 Stunden hintereinander gearbeitet werden durfte; zum Beispiel berechtigte im 17. Jahrhundert der Besitz eines hammertages zu 18 Arbeitstagen im Jahre, den Tag zu 16 Stunden gerechnet"oJ. Delius,Hauberge 85