Hand
Hand
die Hand des lebenden Menschen, im eigentlichen Sinne und übertragen
die schaffende und schreibende Hand
die führende und fassende Hand
die nehmende Hand
die Aufgaben, Verpflichtungen übernimmt
gebrochene Hand durch Tod beendete Ehe beziehungsweise überlebender Ehegatte (nach Auflösung der gesamten Hand)
die schwörende Hand
allgemein
mit Erklärung des Sinns des Eides
unter Nennung des berührten Gegenstandes beziehungsweise mit Beschreibung der Schwurgebärde
unter Hervorhebung der (rechten) Schwurhand: gerechte, rechte, vordere Hand
beide Hände sind während der Eidesleistung beteiligt
mit seiner einen (oder selben) hand ohne Eidhelfer
mit Nennung der Zahl der Eidhelfer
die Strafe an der Hand
allgemein
verschiedene Redewendungen
Aufbewahrung der Hand in Salz
"die Strafe von 40 Pfund hieß man eine hand, vermutlich aus der Zeit der verpönten Burgfriedsverletzungen, welche mit der Hand abgebüßt wurden" 1739 Weißenburg/JbMittelfrk. 2 (1831) 27
im Zusammenhang mit Verbrechen und Strafen
die beiden Hände
die nachgebildete Hand
körperlich
aus Metall
eiserne Hand
metalen hant als Amts(verrichtungs)zeichen
"die Todesstrafe kann in eine Ehrenstrafe gewandelt werden, z.B. wenn Leute, die wegen Verrat das Leben verwirkt haben, als Lösung ihren Kopf und die Hand in Bronze liefern mußten zur öffentlichen Aufstellung" v.Künßberg,RechtlVk. 171
"hant van den valschen eet, vermutlich aus Metall, mußte vom Meineidigen zur Strafe durch einige Straßen getragen werden"
geghoten hand als Waffe
wächserne Hand als Leibzeichen
Münzzeichen
(an einem) Wegweiser
in festen Verbindungen
mit anderen Substantiven, meist formelhaft
mit Hand und Mund
Hand und Band
Hand und Halfter
mit attributiven Zusätzen (einschließlich adjektivisch gebrauchter Partizipien)
ärgere Hand
mit aufgestoßenen Händen [bei der Haussuchung]
mit aufgeworfenen Händen (als vorgeschriebene Gebärde)
beglaubte Hand
bessere Hand
bevogtete Hand
bewährte Hand sicherer Platz, (Treuhänder)
böse Hand
dritte Hand
einige Hand; zur einigen Hand kommen ohne erbberechtigte Verwandte sein
eintragende Hand Beliehener ohne erbberechtigte Verwandte
empfangende Hand Lehnsempfänger
fähige Hand als Gegensatz zu tote Hand
feste Hand; in fester Hand sein fest verkauft sein
freie Hand
fremde Hand
ganze Hand gesamte Hand
gemeinsame Hand
geruhte Hand
gesamte Hand
geschworene Hand die den Lehnseid geleistet hat
getreue Hand
gewährte Hand neutraler Dritter, Treuhand
gewaltige Hand
gewehrte Hand
gewinnende Hand "Fahrnis, Vieh" SchwäbWB. III 1106
"Arbeitsverdienst, was man durch Handarbeit gewinnt" SchwäbWB. III 1106
gewisse Hand
gichtige Hand der Geständige
(zu) gleiche(r) Hand gleiche Berechtigung oder Verpflichtung
gute Hand
mit hängenden Händen
mit haster Hand im Zorn, in der Erregung
heile Hand
hülfliche Hand Hilfe, Unterstützung
jüdische Hand
lebende Hand
lebendige Hand
leichte Hand
letzte Hand der Überlebende
meine Hand
nähere Hand, nächste Hand der näher Berechtigte
schaltende und waltende Hand
schuldige Hand der Schuldige
sichere Hand
spinnende Hand Frauenseite
starke Hand
trockene Hand bei der Hinrichtung ohne Blutvergießen
unbenannte Hand zukünftiger, noch unbestimmter [Mit-]Besitzer
ungeschiedene Hand gemeinsam
ungesperrte Hand
(mit) ungewährte(r) Hand ohne Berechtigung
unhuldige Hand
unparteiische Hände
untere Hand
währende Hand sicherstellende und leistende Treuhand?
waltende Hand
mit warmer Hand zu Lebzeiten
zweite Hand Verwahrer
verbale Verbindungen:
die Hand abbieten die Gewalt (über ein Gut) entziehen
Hand und Fuß abtun auf ein Recht verzichten
mit der Hand anfassen
zu einer Hand (auf)ersterben (im Verfangenschaftsrecht durch Tod eines Vorfahren)
die Hand auf- und abhalten Gebärden beim Schwur
die Hand aufgeben
die Hand aufheben gegen Gehorsam aufsagen, sich öffentlich und feierlich erklären gegen
mit der Hand aufnehmen
die Hände ausrecken als Zeichen der Amtsbefugnis
befehlen bei der Hand anempfehlen
in die Hand begreifen eidlich bekräftigen
die Hand beweisen Befähigung zum Handwerk nachweisen
binden
Hand brauchen
die Hand zedieren
die Hände einschlagen (von Amts wegen) eingreifen, vorgehen
sich entziehen in die Hand (eines andern) bei Verzichthandlungen
die Hand erwischen. einem die hand im sack erwischen ihn auf frischer Tat ertappen
aus der Hand fahrlassen
in die Hand fallen
die Hand fortstecken
an der Hand führen
an die Hand greifen durch Handschlag versprechen? Abbitte tun?
die Hand kehren das Lager wechseln, die Partei ändern
zu der Hand kleben
kommen
zu Hand legen verhaften, festsetzen
unter die Hand leihen "auf Borg geben"
Hand und Fuß lichten absehen von, verzichten
loskommen
nehmen
unter die Hand nehmen in Angriff nehmen, sich darum kümmern
das Recht zur Hand nehmen eine (Rechts-)Sache zur Entscheidung übernehmen, erledigen
(die) Hand obhalten Aufsicht führen (mit Amtsgewalt über etwas wachen)
pfänden bei der Hand seinen Schuldner festnehmen
die Hand reichen unterstützen, helfen
von der Hand richten die Hand (als Strafe) abschlagen
in eine Hand schießen an jemanden übertragen
die Hand schließen (jemandem die Tätigkeit) verbieten, ihn ausschalten, ihn machtlos machen
die Hände schmieren bestechen
von der Hand schreiben
einem eine strafwürdige Tat in die Hand schwören
in die Hände sehen
setzen
in [die] Hand setzen
allgemein
wie an die Hand setzen (Hand D III 60 a)
verpfänden
"kein Krüger soll für die zu verzapfende Tonne Bier von den Schenkmädchen bestimmtes Geld nehmen, sondern jeder soll sein Bier auf eigene Rechnung verzapfen"
aus der Hand setzen
die Hand sperren die Hände binden; Eingreifen, Handeln unterbinden, verhindern
die Sache aus der Hand nehmen
die Hand stecken sich gegen jemanden erklären, Partei gegen ihn ergreifen
die Hand strecken als Amtsgebärde
die Hand umkehren
auf die eigene Hand treten sich selbständig machen
verdingen
die Hand verfüllen
mit der Hand verheißen
in die Hand verraten
Hand vorhalten
an die Hand wachsen begegnen, vorkommen
die Hände wägen
die Hände waschen sich etwas unerlaubt aneignen, sich bereichern
von Hand werfen
Hände winnen
ziehen
eine Sache an sich nehmen, insbesondere auf Grund eines Rechtes
Besitz aufgeben, abstehen, räumen
Kaufanspruch geltend machen
die Hände zusammenlegen
in Rechtssprichwörtern