Hand

die Hand des lebenden Menschen, im eigentlichen Sinne und übertragen
    als Körperglied überhaupt
      allgemein
      die beim Jüngsten Gericht spricht
      als Objekt eines Angriffs
    zur Orientierung in der Außenwelt
      allgemein
      Sitz- und Rangordnung
    als Maß und Art
      Längen- und Raummaß
      Art (und Weise)
        von Personen
        von Sachen
        von menschlichen Zuständen und Tätigkeit
    als Bezeichnung für den ganzen Menschen
      allgemein
      insbesondere ärgere, bessere, böse, gute Hand und ähnliches zur Bezeichnung des Standes
      Verwandter (die gesipptesten 6 Hände, friesisch)
    die schaffende und schreibende Hand
      die körperliche Arbeit leistet
        "Arbeitslohn"
      die (unter)schreibt; Handschrift
        allgemein
        Hand und Siegel
        Hand und Petschaft
        Hand und Marke
      bestimmte Schuldurkunden
        Anweisung der Deichgenossenschaft an die Deichkasse zur Zahlung an die Deicharbeiter
        Schuldbrief
    die führende und fassende Hand
    die gebende Hand
      allgemein
        bei Besitzwechsel
        insbesondere bei Verleihung
        von Hand zu Hand unmittelbar von einem Inhaber, Besitzer zum andern
      Mitwirkung, Wille, Zustimmung
      in formelhaften Ausdrücken
        Hand und Wille
        Hand und Gunst
        Hand, Gunst und Wille
    die nehmende Hand
      die Sachen nimmt
        Hand des Empfängers selbst
          allgemein
          insbesondere die Handgeld nimmt
        die Hand dessen, für den empfangen wird
      die Menschen nimmt
        die einen Gefangenen übernimmt oder für die ein solcher übernommen wird
        die jemanden ausgeliefert, preisgegeben erhält
      die den Treuschwur oder ein Gelöbnis empfängt
        übertragen auf juristische Personen
      die Aufgaben, Verpflichtungen übernimmt
    die (für sich oder einen andern) haltende, besitzende, mächtige Hand
      allgemein (aus verschiedenen Rechtsgründen)
      die obrigkeitliche Hand
      insbesondere die den Stab als Hoheitszeichen führt
      die schützende Hand
      bewaffnet
      Hand des Geistlichen (bei der Eheschließung)
    gebrochene Hand durch Tod beendete Ehe beziehungsweise überlebender Ehegatte (nach Auflösung der gesamten Hand)
    die gelobende, versprechende Hand
      allgemein
      insbesondere Hand in Hand
        bei der Eheschließung
      bei Lehnshuldigungen
      beim Friedensgelöbnis
      beim Verlöbnis
    die schwörende Hand
      allgemein
      mit Erklärung des Sinns des Eides
      unter Nennung des berührten Gegenstandes beziehungsweise mit Beschreibung der Schwurgebärde
      unter Hervorhebung der (rechten) Schwurhand: gerechte, rechte, vordere Hand
      beide Hände sind während der Eidesleistung beteiligt
      mit seiner einen (oder selben) hand ohne Eidhelfer
      mit Nennung der Zahl der Eidhelfer
    die verbrecherische, strafbare Hand
      allgemein
        in Meineidsagen: meineidige Hand wird schwarz oder verdorrt
      insbesondere die bewaffnete Hand
        überhaupt
          in Hochgerichtsweisung
        besondere Erklärungen
        die durch ihre Bewaffnung verdächtig wird
      handhafte Tat
    die Strafe an der Hand
      allgemein
      verschiedene Redewendungen
      Strafe an der rechten Hand
        Abschlagen der rechten Hand
        Begnadigung zum Verlust der linken statt der verwirkten rechten Hand
      Aufbewahrung der Hand in Salz
      mit anderen Körperteilen
        Hand und Fuß
        Hand und Hals
        Hand oder Leib (oder Leben)
        verschiedene
      "die Strafe von 40 Pfund hieß man eine hand, vermutlich aus der Zeit der verpönten Burgfriedsverletzungen, welche mit der Hand abgebüßt wurden" 1739 Weißenburg/JbMittelfrk. 2 (1831) 27
      im Zusammenhang mit Verbrechen und Strafen
    beim Gottesurteil
      Kesselfang
      heißes Eisen
      Zweikampf
    die abstimmende Hand
      allgemein mit (der) mehrer(e)n Hand mit Mehrheit
      Handaufheben als Zeichen der Zustimmung
    Henkershand
      allgemein
      Hand und Ball
    die beiden Hände
Hand des Toten
    Hand des Erblassers
    bei Tod eines Ehegatten
    im bürgerlichen Rechtsstreit
    Leibzeichen
      tote Hand
      Sonstiges
    bei der Todfallspflicht
    im Falle eines Totschlages
    Besitz der Kirche und anderer juristischer Personen
die nachgebildete Hand
    körperlich
      aus Metall
        eiserne Hand
        metalen hant als Amts(verrichtungs)zeichen
        "die Todesstrafe kann in eine Ehrenstrafe gewandelt werden, z.B. wenn Leute, die wegen Verrat das Leben verwirkt haben, als Lösung ihren Kopf und die Hand in Bronze liefern mußten zur öffentlichen Aufstellung" v.Künßberg,RechtlVk. 171
        "hant van den valschen eet, vermutlich aus Metall, mußte vom Meineidigen zur Strafe durch einige Straßen getragen werden"
        geghoten hand als Waffe
      hölzerne Hand
        Markt- und Friedenszeichen
        Halter für die heilige Schrift
      wächserne Hand als Leibzeichen
    gemalte Hand
      als Muntatbild
      "Hand mit dem Brot, die das Zehntrecht des Tübinger Spitals bezeichnet" WürtJb. 1909 S. 142
    Münzzeichen
    (an einem) Wegweiser
in festen Verbindungen
    mit anderen Substantiven, meist formelhaft
      mit Hand und Mund
        Hand und Gewalt
        Hand und Gewaltsame
        Hand, Gewalt und Gewähre
      Hand und Band
      Hand und Halfter
      Verschiedenes
        Hand und Behuf
        Hand und Consent
        Hand und Füße
        Hand und Leib
        Hand und Nutz
        Hand und Stab
        Hand und Stand
        Hand und Steuer
        Hand oder Teil
        Hand und Treue
    mit attributiven Zusätzen (einschließlich adjektivisch gebrauchter Partizipien)
      ärgere Hand
      aufgeholte Hand
        der neue Hofbesitzer
        Interimswirt?
      mit aufgestoßenen Händen [bei der Haussuchung]
      mit aufgeworfenen Händen (als vorgeschriebene Gebärde)
      beglaubte Hand
      bessere Hand
      bevogtete Hand
      bewährte Hand sicherer Platz, (Treuhänder)
      bloße Hand; mit bloßer Hand mittel-, vermögenslos
        aus eigener Kraft
      blutige Hand
        Blutgerichtsbarkeit
        Mörder
      böse Hand
      dritte Hand
      eigene Hand
        Grundeigentümer beziehungsweise dessen Forderung
        auf eigene Hand selbständig, unabhängig
      einige Hand; zur einigen Hand kommen ohne erbberechtigte Verwandte sein
      eintragende Hand Beliehener ohne erbberechtigte Verwandte
      empfangende Hand Lehnsempfänger
      erste Hand
        von (oder aus) erster Hand ohne Zwischenhandel
        beste Gattung einer Ware
        erstes, am Tage gelöstes Geld
      fähige Hand als Gegensatz zu tote Hand
      feste Hand; in fester Hand sein fest verkauft sein
      freie Hand
      fremde Hand
      ganze Hand gesamte Hand
      geistliche, weltliche Hand
        geistlicher, weltlicher Besitz
        geistliches, weltliches Gericht, Obrigkeit
        gemeine Hand Gemeinnutzung und Gemeingebrauch
        gemeinde Hand Deicherhaltung durch Besteuerung auf Kosten der Unterhaltspflichtigen
      gemeinsame Hand
      geruhte Hand
      gesamte Hand
      geschworene Hand die den Lehnseid geleistet hat
      (ge)teilte Hand; ungeteilte, unzerteilte Hand
        gemeinsame Verpflichtung
        gemeinsamer beziehungsweise geteilter Besitz
      getreue Hand
      gewährte Hand neutraler Dritter, Treuhand
      gewaltige Hand
      gewehrte Hand
      gewinnende Hand "Fahrnis, Vieh" SchwäbWB. III 1106
      gewisse Hand
      gichtige Hand der Geständige
      (zu) gleiche(r) Hand gleiche Berechtigung oder Verpflichtung
      gute Hand
      mit hängenden Händen
      mit haster Hand im Zorn, in der Erregung
      heile Hand
      hohe Hand
        hohe, höhere Obrigkeit; Regierung
        insbesondere Gerichtsinhaber
      hülfliche Hand Hilfe, Unterstützung
      jüdische Hand
      lange, kurze Hand
        mit [oder von] langer oder kurzer Hand für römisch-rechtliches longa vel brevi manu
        mittelbar
          mit viel Mühe
      lebende Hand
      lebendige Hand
      leichte Hand
      letzte Hand der Überlebende
      meine Hand
      nähere Hand, nächste Hand der näher Berechtigte
        obere Hand Obrigkeit
          oberes Gericht
        oberste Hand oberste Zuständigkeit, letzter Entscheid
      offene Hand
        mit offener Hand unter Vorbehalt (endgültiger Regelung), unverbindlich, widerruflich
        offene Hand haben, lassen, vorbehalten sich etwas vorbehalten, freie Hand haben
      rechte Hand
        Ehe zur rechten beziehungsweise linken Hand
      schaltende und waltende Hand
      schuldige Hand der Schuldige
      sichere Hand
      spinnende Hand Frauenseite
      starke Hand
      trockene Hand bei der Hinrichtung ohne Blutvergießen
      unbenannte Hand zukünftiger, noch unbestimmter [Mit-]Besitzer
      ungeschiedene Hand gemeinsam
      ungesperrte Hand
      (mit) ungewährte(r) Hand ohne Berechtigung
      unhuldige Hand
      unparteiische Hände
      untere Hand
      währende Hand sicherstellende und leistende Treuhand?
      waltende Hand
      mit warmer Hand zu Lebzeiten
      zweite Hand Verwahrer
      mit verschiedenen Ordnungszahlen
        als Stufe der Belehnungen
        Zwischenhändler oder späterer Erwerber
    verbale Verbindungen:
      die Hand abbieten die Gewalt (über ein Gut) entziehen
      Hand und Fuß abtun auf ein Recht verzichten
      die Hand abziehen
        Hilfe, Unterstützung entziehen
        Anspruch auf einen Gegenstand aufgeben
      mit der Hand anfassen
      Hand anlegen Gewalt (an)tun
        widerrechtlich
        obrigkeitlich
      antworten
        jemanden einem andern in Schuldhaft übergeben
            überantworten
          reflexiv
        sonstiges
      zu einer Hand (auf)ersterben (im Verfangenschaftsrecht durch Tod eines Vorfahren)
      die Hand auf- und abhalten Gebärden beim Schwur
      die Hand aufgeben
      die Hand aufheben gegen Gehorsam aufsagen, sich öffentlich und feierlich erklären gegen
      mit der Hand aufnehmen
      die Hände ausrecken als Zeichen der Amtsbefugnis
      befehlen bei der Hand anempfehlen
      in die Hand begreifen eidlich bekräftigen
      (belauchen)
        etwas in seiner Macht haben, festhalten
        jemanden vertilgen mit dem Schwert
        mit geschlossener Hand eine feste Summe als Schadensersatz geloben
      die Hand beweisen Befähigung zum Handwerk nachweisen
      die Hand bieten
        Hilfe geben, aushelfen
        de hande bieden oder naar iemand uitstrekken zum Zeichen der Unterwerfung
        Frieden gebieten
      binden
      Hand brauchen
      zur Hand bringen
        festnehmen, in Gewahrsam bringen
        etwas herbeischaffen
          auftreiben
          aufbringen, zusammenbringen
      die Hand zedieren
      an die Hand dingen
        durch Zeugen feststellen lassen
        den Eid (der andern Partei) zuschieben
      die Hände einschlagen (von Amts wegen) eingreifen, vorgehen
      sich entziehen in die Hand (eines andern) bei Verzichthandlungen
      die Hand erwischen. einem die hand im sack erwischen ihn auf frischer Tat ertappen
      aus der Hand fahrlassen
      in die Hand fallen
      die Hände falten
        bei der Lehnshuldigung beziehungsweise beim Erbitten des Lehens
      die Hand fortstecken
      an der Hand führen
      geben
        aus der Hand geben schiedsrichterlicher Entscheidung anheimstellen
        die Hände geben als Zeichen der Versöhnung
        unter die Hände geben
      gehen
          sich etwas an die Hand gehen lassen zu Eigentum erwerben
          an die hand geht "der zur Hilfe Bereite oder Helfende"
        aus der Hand gehen abhanden kommen, verloren gehen
        in (jemandes) Hand gehen sich unterwerfen
        von der Hand gehen
        zu der Hand gehen helfen
          Fronarbeit leisten?
      an die Hand greifen durch Handschlag versprechen? Abbitte tun?
      haben
        besitzen, innehaben, zur Verfügung haben
          an der Hand haben
          bei der Hand haben
          in der Hand, in Händen haben
          zu (ihren) Handen haben
          insbesondere unter Handen haben [zur Bewirtschaftung]
        habende Hand
      halten
        mit einer Hand
        die Hand (darauf) halten darüber wachen, Acht haben
        einen in der Hand halten ihn schützen
      kaufen
        wegkaufen
        Gegensatz zur Versteigerung
      die Hand kehren das Lager wechseln, die Partei ändern
      zu der Hand kleben
      kommen
      lassen
        von Menschen
          aus der Abhängigkeit, Unfreiheit
          aus Gefangenhaltung
        von Sachen
      zu Hand legen verhaften, festsetzen
      unter die Hand leihen "auf Borg geben"
      Hand und Fuß lichten absehen von, verzichten
      liegen
        in des kuniges hande ligen "Geisel sein"
        die Hand liegt unter dem Faß jemand ist machtlos, die Hände sind ihm gebunden
      loskommen
      nehmen
        an die Hand nehmen
          das Recht an die Hand nehmen (den gerichtlichen Weg) beschreiten, (das Gerichtsverfahren) durchführen
            in Anspruch nehmen
          (der Ausweisung) Folge leisten
          (Huldigung) entgegennehmen
          in Besitz nehmen
        unter die Hand nehmen in Angriff nehmen, sich darum kümmern
        vor die Hand nehmen etwas vornehmen, erledigen
          in Angriff nehmen, aufstellen
          angehen, in Anspruch nehmen
          überlegen, untersuchen
        das Recht zur Hand nehmen eine (Rechts-)Sache zur Entscheidung übernehmen, erledigen
      (die) Hand obhalten Aufsicht führen (mit Amtsgewalt über etwas wachen)
      pfänden bei der Hand seinen Schuldner festnehmen
      die Hand recken
        als Gebärde bei Auflassungen, Belehnungen
      die Hand reichen unterstützen, helfen
      von der Hand richten die Hand (als Strafe) abschlagen
      in eine Hand schießen an jemanden übertragen
      die Hand schlagen
        (körperlich) berühren
        jemanden verhaften
        beschlagnahmen, (auch sinnbildlich) sich eines Gegenstandes bemächtigen
        insbesondere daran, darüber schlagen
      die Hand schließen (jemandem die Tätigkeit) verbieten, ihn ausschalten, ihn machtlos machen
      die Hände schmieren bestechen
      von der Hand schreiben
      einem eine strafwürdige Tat in die Hand schwören
      in die Hände sehen
      sein
        bei der Hand sein anwesend sein, erreichbar sein
        vor der Hand sein
          von Menschen
        unter der Hand sein abhängig sein
        zur Hand sein
        auf seine eigene hand gewesen, dafür gestraft mit ... für sich gelebt, sich selbständig gemacht
      setzen
        an die Hand setzen
          an seine Hand setzen an sich bringen, unterwerfen
        in [die] Hand setzen
          allgemein
          wie an die Hand setzen (Hand D III 60 a)
          verpfänden
          "kein Krüger soll für die zu verzapfende Tonne Bier von den Schenkmädchen bestimmtes Geld nehmen, sondern jeder soll sein Bier auf eigene Rechnung verzapfen"
        aus der Hand setzen
      sitzen
        auf eigener Hand sitzen (noch) nicht verheiratet sein
        zu einer Hand sitzen "Witwer, Witwe sein" (Gegensatz Gesamthand)
      die Hand sperren die Hände binden; Eingreifen, Handeln unterbinden, verhindern
        die Sache aus der Hand nehmen
      die Hand stecken sich gegen jemanden erklären, Partei gegen ihn ergreifen
      stehen
        in der Gewalt, zur Verfügung von jemandem sein
          verpfändet sein?
        auf einen beziehungsweise zwei Leiber verliehen sein
        durch die Verpflichtung gegen einen andern gebunden sein
        helfen, unterstützen
        in jemandes Ermessen stehen
      stellen
        jemanden in die Verfügungsgewalt eines andern bringen
        Sachen übergeben, jemandem ihren Besitz verschaffen
            als Gegensatz
          zustellen
          anheimgeben
      an die Hand stoßen
        vorkommen, zustoßen
        einfallen
        antreffen
      die Hand strecken als Amtsgebärde
      die Hand tragen
        als Interimswirt die Verwaltung des Hofes, der keinen großjährigen Erben hat, übernehmen
      tun
        (Frieden) versprechen, geloben
        verleihen
          zu freier Leihe vergeben
        jemanden angreifen, (gewaltsam) gegen ihn vorgehen
        keinen Anspruch mehr erheben, von weiterer Rechtsverfolgung absehen
      die Hand umkehren
      auf die eigene Hand treten sich selbständig machen
      verdingen
      die Hand verfüllen
      mit der Hand verheißen
      verkaufen, vertreiben
        von der Hand
          im kleinen, ohne Markt
          ohne genaue Zählung, Abwägung oder Abmessung
        vor der Hand
          ohne genaue Zählung, Abwägung oder Abmessung
          heimlich?
          unter der Hand "bei Gelegenheit, zu billigem Preis" Schirmer,KaufmWB. 79
      in die Hand verraten
      die Hand verwandelt sich Besitz(er)wechsel
      Hand vorhalten
      an die Hand wachsen begegnen, vorkommen
      die Hände wägen
      die Hände waschen sich etwas unerlaubt aneignen, sich bereichern
      von Hand werfen
      Hände winnen
      ziehen
        eine Sache an sich nehmen, insbesondere auf Grund eines Rechtes
        beim Eid
          den Eid zuschieben
          die Hand (nieder-)ziehen den Eid wehren
        bei der Urteilsschelte
          beim gerichtlichen Zweikampf
          beim Zug an ein anderes Gericht
        Besitz aufgeben, abstehen, räumen
        Kaufanspruch geltend machen
      die Hände zusammenlegen
    Beispiele präpositionaler Verbindungen
      in die Hand sofort
      nach der Hand nachträglich?
      Hand über Hand schnell?
      von der Hand ohne Zwischenhändler
      unter der Hand
      eine Hand um die andere formlos
    in Rechtssprichwörtern