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I allgemein was mit den Händen verrichtet wird, durch die Hand geht; Tun und Treiben
II Lebensweise, Lebenswandel (formelhaft), mit Bezug auf ehrlichen Erwerb
III Angelegenheit, Zwist im allgemeinen
IV Fehde, Schlägerei
V wirtschaftlicher Verkehr
  • 1 allgemein; in den handel laufen mit etwas "damit Geschäfte machen" Götze,FrühnhdGl.7 115
  • 2 Gewerbszweig
  • 3 wie neuhochdeutsch
  • 4 insbesondere Bergwerksunternehmung
VI strafbare Handlung
  • -- handel der Diebstahl
  • -- handel jede gaunerische Tätigkeit
VII Staats- und Verwaltungsgeschäft
VIII Rechtssache, Rechtsangelegenheit
  • 1 allgemein
  • 2 Klagepunkt, Anspruch, Streitgegenstand
IX Verfahren
  • 1 außergerichtlich, gütlich
  • 2 gerichtlich (Prozeß)
    • a allgemein
    • b bürgerlich
    • c strafrechtlich
X Niederschrift über eine Verhandlung (Protokoll, Akten)
XI Vertrag, Vergleich
XII mit verschiedenen Adjektiven
XIII Rechtssprichwort
siehe andelagen 
siehe aushandelangen 
nicht geeichte Elle
A ursprünglich etwas (mit den Händen) tun
B übertragen
    I allgemein
    • 1 mit einem oder etwas verfahren
      • a mit einer Person
      • b mit einem Gegenstand
    • 2 absolut: eine Handlung (I 1) vornehmen, sich verhalten
    • 3 transitiv: mit jemandem (etwas) umgehen, behandeln
    • 4 versehen, ausstatten (mit etwas)
    • 5 amtshandeln
    • 6 reflexiv: sich betragen, verhalten
    • 7 gewöhnlich tun, pflegen
    • 8 reflexiv: sich zutragen
    II in Wirtschaft und Beruf handeln
    • 1 transitiv: eine Angelegenheit besorgen; einen Beruf, ein wirtschaftliches Unternehmen betreiben
    • 2 über die Bedingnisse eines entgeltlichen Vertrags (über einen Vertragsgegenstand) verhandeln
      • -- auf Abbruch handeln 
    • 3 Handel treiben
    III rechtlich bedeutsame Handlungen vornehmen
    • 1 allgemein
      • a vom Fürsten: regieren
      • b von einem Gericht oder einer sonstigen Behörde
      • c von Privatpersonen
    • 2 rechtsgeschäftlich oder prozessual
    • 3 als Vermittler zwischen Parteien
    • 4 als Organ, Stellvertreter, Beauftragter, Geschäftsführer
      • a allgemein im fremden Namen oder Interesse
      • b als Organ
      • c als Vormund(schaft) oder Pfleger
      • d als (sonstiger) gewillkürter Stellvertreter oder Beauftragter
      • e als Geschäftsführer
      • f als Fürsprecher oder prozessualer Stellvertreter
      • g insb. als prozessualer Stellvertreter ohne Vollmachtsurkunde
    • 5 rechts- und sittenwidrig
    IV (gewaltsam oder mit Worten) streiten
    V eine Angelegenheit erörtern, verhandeln
    • 1 allgemein
    • 2 gütlich und schiedlich
    • 3 in Verwaltung oder Gericht
    • 4 in ständischen Körpern
    • 5 insbesondere in politischen Angelegenheiten
    • 6 in Fehde und Krieg
    VI durch Verhandlungen ein Ergebnis erreichen, erhandeln
    • 1 einen Vertrag, Vergleich, den (Vertrags- oder Vergleichs-)Gegenstand
    • 2 einen Schiedsspruch
    • 3 eine behördliche Entscheidung
    • 4 einen (sonstigen) Beschluß
    VII von gedanklichen Ausführungen
    VIII einige formelhafte Verbindungen
    • 1 handeln und hausen 
    • 2 handeln (B I 5) und verrichten 
    • 3 handeln und wandeln 
      • a sein Wesen treiben
      • b Handel treiben
      • c Rechtsgeschäfte tätigen
      • d eine behördliche Entscheidung erreichen
    • 4 handeln (B III 2) und wenden 
"Genossenschaft von Handelsbedienten" Gutzeit,Livl. I
wie Handelzettel 
Zahlung aus kaufmännischem Warenverkehr
I amtlich geführtes Buch
II wirtschaftliches Geschäftsbuch
Handel treibender Bürger
I Kaufleute, Kaufmannschaft
II Kaufhandel, Gewerbe
  • -- "Ware"
Schuld(verpflichtung) aus kaufmännischen Geschäften
Handlungsgehilfe, kaufmännischer Geselle
"diesen Namen führen einige kleine, mit gewissen Handelsrechten versehene Orte" Gutzeit,Livl. I 484
(selbständige) Geschäftsfrau
Recht, Handel zu treiben
I Geschäftsfreund
II handelsfrünt "Verhandlungs-, Unterhandlungsteilnehmer, Mittelsmann" Lasch-Borchling I 2 S. 213
Gericht für Handelsangelegenheiten
-- Handelsangelegenheit
Handlungsgehilfe
Teilhaber
Warenlager
Kaufmann
Kaufmannsgilde
als Abgabe
Firma
Kaufmann, Inhaber eines Handelsgeschäftes
kaufmännischer Lehrling
Lade, Kasse einer Handelsgesellschaft
(freier) Handelsverkehr

Handelsmann

, Handelsleute
I wer gewerbsmäßig Handel treibt, erst später vielfach Hausierer
II Vertragshelfer, Geschäftszeuge, Makler (I 1) 
Firmenname
Niederlagsrecht
Verordnung über Angelegenheiten des Kaufhandels
Wechsel (Kreditpapier)
öffentliche Vorschriften über das Handelswesen
kaufmännische, gewerbliche Angelegenheit
wie Handelschaftschuld 
I allgemein
II insbesondere Handel- und Wandelstadt 
Vereinigung, Stand der Kaufleute
Verhandlungstag
Verbindung zu einzelnen Handelsunternehmungen
I Teilhaber, Handelsfreund
II Diener und Faktor(en) der Handelsgesellschaften
Handlungsweise, Verhalten
Warenherkunftszeichen