Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelsanweisung

Handelsanweisung

wie Handelzettel 
  • wo ein brief ... durch die worte: auf diese meine anweisung zahle usw. die absicht keinen wechsel, sondern eine bloße handels-anweisung auszustellen, klar an den tag gegeben hat
    BadLR. 1809 Anh. Satz 195