Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelsassignation

Handelsassignation

  • zettel auf erhebung (beschränkte handels-assignationen), welche nur denjenigen zur erhebung berechtigen, der darinn genannt ist ... oder zettel auf umlauf (unbeschränkte handels-assignationen), welche jeden, der von dem empfänger durch zuschreibung auf dem rücken ... ernennt ist, zur erhebung ermächtigen
    BadLR. 1809 Anh. Satz 191 (S. 676)