Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelschaft

Handelschaft

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I Kaufleute, Kaufmannschaft
II Kaufhandel, Gewerbe
  • mehr berüerte statt ist auch gewerbsam von underschidlichen handelsschafften 
    1685 Prugger,Chr. [Stelle?]
  • beförderung der handelschafft 
    1714 CAustr. III 749
  • diese ihre güter oder ihr in der handelschaft habendes vermögen ... versteuern
    1775 SchwäbWB. III 1112
  • [die Frau] wird ... nicht als handelsfrau angesehen, so lang sie nur waaren aus der handlung ihres manns im kleinen verkauft, sondern allein alsdann wann sie eine besondere handelschaft als gewerbe treibt
    BadLR. 1809 Anh. Satz 5, 2
-- "Ware"
  • daß die von K. in disen ganzen land Steyr in denen kaiserl. und landsfürstlichen mauten von aller handelschaft ... mautfrei sein
    17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 79
unter Ausschluss der Schreibform(en):