Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelsfreiheit

Handelsfreiheit

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Recht, Handel zu treiben
  • soll zwar die handelsfreiheit auf dem Triester platze iedermann gestattet, aber die handelsvorzuͤge nur den angemeldeten und approbirten dritten zugesprochen ... werden
    1787 HdbchÖstGes. XIV 81
  • 1803 v.Berg,PolR. III Reg.