Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelsgericht

Handelsgericht

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Gericht für Handelsangelegenheiten
  • wiewohl wir ein besonderes handelsgericht zu bestellen angestanden
    1682 Hasse,LeipzMesse 186
  • 1760 Hellfeld III 1810
  • werden zur befoͤrderung der handlungsgeschaͤfte eigene handelsgerichte bestellt
    1803 v.Berg,PolR. III 491
  • jede vermögens-absonderung muß vor dem vollzug ... wenn der ehegatte kaufmann ... ist, in dem saal des handels-gerichts seines wohnsizes öffentlich bekannt gemacht werden
    BadLR. 1809 Satz 1445
  • alle circulare, welche sich auf errichtung oder aufhebung einer handlung oder veränderung aller art in den societätsverhältnissen beziehen, müssen auf dem handelsgericht deponirt werden
    1828 QHambSchiffahrt 471
unter Ausschluss der Schreibform(en):