Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelsgewölbe

Handelsgewölbe

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Warenlager
  • [Verbot] mit allerhand ... kostbaren ... gütern angefuͤllete handelsgewoͤlber anzulegen ... und darinnen ... zu verbotener zeit ihre ... waaren zu vertreiben
    1687 LeipzStO. 143
unter Ausschluss der Schreibform(en):