Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelshof

Handelshof

  • daß die lübische priviligyrte kaufheuser und gehabte handelshöfe dermaß durch den krieg verwüstet, daß nichts mehr als die blosse stelle übrig gewesen
    1636 Rigafahrer 312
  • daß die revalschen kauffleute und bürger nicht können ... einigen handelshoff innerhalb der stadt Pleskow genießen
    1643 RevalStR. II 242