Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelssache

Handelssache

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kaufmännische, gewerbliche Angelegenheit
  • so in handelssachen den namen der Fuxischen erben führet
    1673 Leopold I. Privatbriefe II 360
  • daß eine frau, welche ihre eigene handlung treibet, in handelssachen vor einen andern sich verbürgen ... könne
    1682 Siegel,CJCamb. I 4
  • das stadtgericht soll man erinnern, in mercantilsachen dem mercantil- und banco-gericht nicht vorzugreifen, sondern dergleichen wechsel- vnd handelssachen an die behörige instanz zu weisen
    1701 Lahner,Samml. 7
  • nicht das geringste in denen handelssachen vornehmen noch abmachen
    1715 CCPrut. II 329
  • eine solche negotiantin, wann sie sich in handelssachen für einen andern verbürget
    1717 CAustr. III 883
  • wenn in handels-sachen streit zwischen ihnen [den Kaufleuten] und einen stadts-bürger entstehet
    1731 RevalStR. II 393
  • handelssachen sind: erstens alle rechtsverhältnisse und desfalsige verhandlungen der handelsleute unter sich und mit ihren handlungs-verwaltern ..., handlungsgehuͤlfen ... zweitens alle rechtsverhaͤltnisse und verhandlungen uͤber handelsgeschaͤfte zwischen personen aller art
    BadLR. 1809 Anh. Satz 1,2 (S. 625)
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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