Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelstag

Handelstag

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Verhandlungstag
  • das daruff zu wettertragen [!] ein handelstagk den Dittmarschen zu ernennen erfurdern, und beyderseitz clage und notturfft durch allerseitz rhedte vorhören und vorhandeln zu lassen
    1557 DithmUB. 165
  • nach dem am jungsten gehaldenen handelsdage zue A. twischen dem stiefft Monster und graffschop Oißfreißlandt
    1573 Diepenbrock,AmtMeppen 705
  • das zwischen sein f. g(naden) und dem churfürsten ein handelstag angestellt worden sein soll
    oJ. Jelinek 343
unter Ausschluss der Schreibform(en):