Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelstag
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Handelschaft
Handelschaftsfonds
Handelschaftskontrakt
Handelschaftsschuld
Handelsschiff
Handelsschuld
Handelsstadt
Handelsstand
Handelsstube
Handelstag
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Verhandlungstag
- das daruff zu wettertragen [!] ein handelstagk den Dittmarschen zu ernennen erfurdern, und beyderseitz clage und notturfft durch allerseitz rhedte vorhören und vorhandeln zu lassen1557 DithmUB. 165Faksimile (ca. 62 KB)
- nach dem am jungsten gehaldenen handelsdage zue A. twischen dem stiefft Monster und graffschop Oißfreißlandt1573 Diepenbrock,AmtMeppen 705
- das zwischen sein f. g(naden) und dem churfürsten ein handelstag angestellt worden sein solloJ. Jelinek 343