Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelsverbindung

Handelsverbindung

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Verbindung zu einzelnen Handelsunternehmungen
  • sind solche handelsverbindungen den foͤrmlichkeiten der uͤbrigen gesellschaften nicht unterworfen
    BadLR. 1809 Anh. Satz 50