Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelsverkehr

Handelsverkehr

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • eine waare, deren einfuhr oder ausfuhr verboten wird, kommt dadurch in dieser beziehung außer handelsverkehr 
    BadLR. 1809 Anh. Satz 92ab
unter Ausschluss der Schreibform(en):