Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handelsweise

Handelsweise

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Handlungsweise, Verhalten
  • ist dem handelnden nach seiner gewöhnlichen handelsweise ein größeres maas eigen, so gilt dises in jenen fällen zum maasstab, wo derselbe betrüglich oder leidenschaftlich handelte
    BadLR. 1809 Satz 1150 b