Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Handgelübde
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handgeben
Handgebung
Handgefangene
Handgefängnis
Handgeld
Handgelöbnis
handgelobt
wie Handgelöbnis I im Rahmen eines (vertraglichen) Schuld- oder Haftungsverhältnisses
- 1 allgemein
- -- beim Schiedsvertrag
- -- einen Termin, eine Frist einzuhalten
- -- im ausdrücklichen Gegensatz zum Eid
- 2
- 3
II beim (einseitigen) Versprechen, Gelöbnis
- 1 Dienst-, Amtsgelöbnis
- a von Offizieren
- b von Schöffen
- c von Sittenrichtern
- d im Kanzleidienst
- e von Vormündern
- f von Zunftmeistern
- g Verpflichtung der Pfarrer auf der Synode
- 2 Geloben der Hulde von Untertanen, Markgenossen u.ä.
- 3 Versprechen eines im Land ansäßigen Adligen, sich nach ursprünglichem Ladungsungehorsam dem Gerichtsverfahren zu stellen
- 4 Friedensgelöbnis
- 5 im Fischereiwesen
- 6 zur Steuerveranlagung
- 7 beim Geständnis